Subjektives zur Konkurrenz

Nachdem wir uns dieser Tage ja vor Wahlberichterstattung und dem was einige dafür halten nicht retten können, will ich hier einfach mal ein paar Dinge anmerken, die mir selbst als Wähler im Gedächtnis geblieben sind, und die ich in der jetzigen Phase auch als Aufarbeitung der letzten Legislaturperiode vermisse.

Zuallererst ist da die Größte Steuererhöhung seit 1945. Interessanterweise hatten sich damals (noch weit vor der jüngsten Finanzkrise!) CDU und SPD auf einen Kompromiß zwischen 2% und 1% bei der Mehrwertsteuererhöhung geeinigt, der dann bei 3% (!) gelandet ist. Da gerade die CDU immer mit einer (in meinen Augen völlig unbewiesenen) Wirtschaftskompetenz hausieren geht und die SPD hier nach Jahren der rot-grünen Regierung recht bloßgestellt wirkt, sollte sich dem Wähler die Frage aufdrängen ob hier nicht Wirtschaftskompetenz mit der Einstellung verwechselt wird: „Wir nehmen einfach so viel Geld vom Steuerzahler, wie es die momentane Situation gerade erfordert. Wir wissen auch nicht genau wann das wieviel sein wird.“

Zum zweiten (besonders für Bürger mit Netzerfahrung relevant) ist da natürlich die Zensursula-Nummer, bei der Frau Ursula von der Leyen (CDU) mit Super-Nanny-hafter Miene die Internet-Nutzer auf die stille Treppe verweist und in völlig neue Dimensionen der populistischen, rentner-orientierten Propaganda vorstößt, koste es soviel mißbrauchte Kinder wie es wolle.

Der SPD ist der genaue Inhalt dieses Gesetzes eigentlich ziemlich egal, solange Kanzlerkandidat ‘Steini‘ Steinmeier nur weiter unangefochten sein Projekt 18 gegen alle Kritik durchpeitschen kann, koste es auch seinen Online-Beirat.

Die GRÜNEN haben es nicht nur geschafft, auf ihrem Parteitag die unangefochtene Gewinnerin des Zensursula-Ähnlichkeitswettbewerbs hervorzubringen, sondern ein Drittel ihrer Bundestagsabgeordneten hat sich von diesen frei erfundenen Zahlen sogar überzeugen lassen, nicht gegen dieses Gesetz zu stimmen.

Ähnlich um junge Wähler werbend haben sich die GRÜNEN in Karslruhe zu dem Bonmot „Spiele wie Counter Strike verherrlichen Gewalt und verletzen die Würde der Menschen.“ verstiegen, als sie im dortigen Gemeinderat gemeinsam mit der CDU eine LAN-Party verhinderten. Ein Verständnis von Würde, das man eher im iranischen Wächterrat erwartete, als bei einer Partei, die gerne das Wort Menschenrechte im Munde führt.

Die FDP schafft es sogar, sich ihr mangelhaftes Verfassungsverständnis mehrfach vom Bundesverfassungsgericht bescheinigen zu lassen, zunächst in NRW, dann in Hessen, und Sachsen ist in Arbeit.

Dem Bundesverfassungsgericht verdanken wir auch diesen erhellenden Einblick in die Denkenswelt der Regierenden, der vor einer Wahl nochmal besonders lesenswert und äußerst unterhaltsam ist, da er sich mit Wahlcomputern beschäftigt.

Nicht unerwähnt bleiben sollen zum Schluß noch das Lieblingsprojekt der Gesundheitsministerin, Ulla Schmidt, die teure und unpraktibable Gesundheitskarte; der unerreichte Gefährder Schäuble zuletzt sportlich unterwegs; die TPFKAS (the party formerly known as SED) – heute die LINKE; und die ultimative Check-Liste aller bürgerrechtsgefährdenden Umtriebe der Parteien, die ich hier noch nicht genannt habe.

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Mit Schmuddelkindern spricht man nicht

Nach Erscheinen seines Interviews auf der Webseite der Zeitschrift ‘Junge Freiheit’ hat Andreas Popp, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei, sich so einiges anhören müssen von empörten Leuten, die aber offensichtlich allesamt etwas gegen das Blatt an sich haben, nicht gegen das, was Andi in diesem Interview gesagt hat. Ob dieses Interview politisch klug gewesen sei, bin ich gefragt worden und Andi selbst hat diese Frage für sich ja bereits beantwortet – Nein, ‘politisch klug’ im Sinne eines Politik-Marketing-Ansatzes für die Piratenpartei war dies natürlich zunächst nicht.

Wenn man sich einige Details der Vergangenheit der Debatte um diese Zeitung anschaut, lernt man zunächst, dass sich ihre Bewertungen zwischen „unabhängiges, konservatives Medium“ und „Sprachrohr der ‘Neuen Rechten’“ bewegen. Darüberhinaus geht die Liste derer, die ihr schon Interviews gegeben haben bis hin zu Charlotte Knobloch, auf deren Interview hin sich der Zentralrat der Juden in Deutschland entschloß, „dass in Zukunft ‘rechtsgerichtete Medien kein Gesprächspartner’ mehr für ihn seien“.

Ich muss zugeben, dass ich von den Argumenten der Empörten einigermaßen überrascht war – genau genommen von der Abwesenheit solcher Argumente. Speziell der heilige (grüne)  Zorn der Julia Seeliger in der TAZ erschöpft sich in Empörungsfloskeln wie ‘mangelnde Distanz zum rechten Rand’ oder ‘Abermals ist es der Piratenpartei passiert, unsensibel gegenüber rechtslastigen Argumentationen gewesen zu sein.’

Im Interview liest sich das so:

JF: Mit wem würden Sie denn koalieren?

Popp: Keinesfalls mit rechten Parteien.

Etwas intelligenter ist da schon Valins Kommentar auf Spreeblick, in dem zunächst festgestellt wird: „Das Erschreckende ist nicht, dass der Stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Andreas Popp der Jungen Freiheit ein Interview gegeben hat.“, um aber mit den Worten zu schließen: „Viel schlimmer aber ist, dass die meisten kommentierenden Piraten offensichtlich vor lauter Pragmatismus vergessen, grundsätzliche Entscheidungen zu treffen. In dem Fall: Ob sie sich entscheiden, Rechtsextreme zu instrumentalisieren. Und sich gleichzeitig durch Rechtsextreme instrumentalisieren lassen.“

Warum erwähne ich dies alles? Nun, ich bin alt genug, um mich an vergangene Wahlen zu erinnern, bei denen rechte Parteien wie NPD, DVU, REPs und ähnliche immer mehr Stimmen bekamen und immer wieder war am Wahlabend die Ratlosigkeit groß: Das sei fehlgeleiteter Protest, es sei Politikverdrossenheit, man müsse mehr Angebote für Jugendliche schaffen uvm. In einigen Wahlkämpfen seitdem hat die CDU sogar versucht, mit fragwürdigen Kampagnen und Worten am rechten Rand zu fischen, sei es bei der Aktion gegen die doppelte Staatsbürgerschaft oder dem Rüttgerismus „Kinder statt Inder„.

Nach wie vor sind solche rechten Parteien in einigen deutschen regionalen Parlamenten vorhanden und bei der jüngsten Europawahl erreichte der Rechtspopulist Wilders in den Niederlanden einen großen Wahlerfolg.

Welche Antwort wollen wir als Politiker und als Parteien darauf geben? Sicherlich: eine Zusammenarbeit mit rechten Parteien kommt nicht in Frage, auch für mich nicht, genau das hat Andreas Popp ja auch gesagt. Ist es aber die richtige Antwort, einer Zeitung nicht die eigene politische Meinung darzulegen? Einer Zeitung, die zugegebendermaßen die eigene Schmerzgrenze der Distanz zum rechten Rand bis zum äußersten belastet, bisweilen überschreitet, und die das natürlich absichtlich tut. Einer Zeitung, die aber auch diejenigen Menschen erreicht, die wir überzeugen wollen und müssen, damit die Wahlergebnisse der rechten Parteien nicht weiter steigen sondern endlich sinken. Ich denke bei der Bewertung dieses Interviews an die Leser der Jungen Freiheit , nicht an die Macher. Wenn wir diese Menschen nicht für würdig befinden, mit ihnen über Politik zu reden, dann geben wir sie verloren. Wenn wir sie zurückholen wollen ins demokratische Spektrum, dann müssen wir mit ihnen reden, ihnen klarmachen, warum die rechte Ideologie menschenfeindlich ist. Sie zu verachten, sich von ihnen zu distanzieren, mag den Linken dabei helfen, ihre eigene Identität zu definieren – in der angesprochenen Sache ist es eher schädlich.

Sicher, um mit diesen Menschen zu reden, muss man nicht der Jungen Freiheit ein Interview geben, dies wird ja offenbar als eine Aufwertung der Zeitung gesehen, obwohl ich es bisher eher als eine Pflicht angesehen habe, dass man als Politiker der Öffentlichkeit Rede und Antwort zu stehen hat, unabhängig davon, ob man mit dem Fragenden irgendwie übereinstimmt. Darüber können wir streiten. Nicht aber darüber, dass Andreas Popp in seinem Interview klipp und klar Stellung bezogen hat gegen diejenigen, von denen wir uns angeblich zu wenig distanzieren.

Mag sein, dass wir als Piratenpartei nun den Weg gehen, den andere vor uns gegangen sind, und der Jungen Freiheit kein Interview mehr geben; mag sein, dass der 140-Zeichen-Sturm auch über meine Worte hier herüberziehen wird; mag sein, dass wir bei der Bundestagswahl einen erneuten Zuwachs bei den rechten Parteien sehen. Die Piratenpartei lässt sich jedenfalls nicht instrumentalisieren und instrumentalisiert auch nicht und Andi hat in seinem Interview daran keinen Zweifel gelassen.

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Termine unserer TV-Spots

Für die Couch-potatoes unter Euch und Euren Bekannten hier die Termine für unsere Wahlwerbespots:

Bereits diese Woche seht ihr zwei unserer TV-Spots im öffentlich-rechtlichen Fernsehen:
Am Donnerstag, 3. September 2009 läuft um 19:20 Uhr der Spot „Freie Lizenzen” von Christopher Grabinski direkt nach den Heute-Nachrichten.
Am Samstag, 5. September 2009, 22:45 Uhr – direkt nach dem Wort zum Sonntag – sendet die ARD den Spot „Ich bin Pirat” von Coggy.

Weitere 2 Sendetermine folgen dann zwei Wochen später:
ZDF, Dienstag, 15. September 2009, 17:10 Uhr, Du bist Terrorist”, vor „Hallo Deutschland“
ARD, Freitag, 18. September 2009, 21:43 Uhr, „Freie Lizenzen”

Diese Spots und auch die anderen Kandidaten des Piratenspot-Wettbewerbs gibts natürlich auch auf http://piratenspot.de/

Viel Spaß dabei,

Jens

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Wahlkampfremix – kommt damit klar

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ComputerClub2

Von mir aus einmal ein herzliches Dankeschön an die gute und langjährige Arbeit von Wolfgang und Wolfgang, die nach Ihrer zweifellos generationenprägenden Sendung ‘Computerclub‘ im WDR Fernsehen inzwischen im Web den Computerclub2 auf der Höhe der Zeit betreiben. Ganz zufällig ist die aktuelle Ausgabe ein Beitrag über die Piratenpartei :-) . Podcast und unterschiedlich kodierte Downloads gibt es dort auf der Seite natürlich auch.

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denn sie wollen es nicht verstehen

Ein running gag unter meinen Freunden ist die sogenannte ‘Aber trotzdem’-Fraktion. Das sind diejenigen Menschen, denen man lang und ausführlich perfekte Argumentationsketten vorträgt, um dann ihre just entkräftete Meinung erneut zu hören, nur mit einem vorangestellten ‘aber trotzdem’. Neudeutsch nennt man solche Menschen wohl merkbefreit, es nützt halt das beste Argument nichts, wenn es nicht vermittelbar ist und die Voraussetzungen dafür müssen eben auf beiden Seiten vorhanden sein. Aber bevor ich hier zu sehr in die uns Internetnutzern inzwischen oft vorgeworfene Arroganz der Internetversteher verfalle, sei zum einen den nicht der beschriebenen Fraktion angehörenden der Artikel von Udo Vetter zum Thema ans Herz gelegt und zum anderen erklärt, dass sich der Rest dieses Textes darin versucht, Internetsperren einfacher zu erklären als das eigentlich möglich ist (!). Ihr seid herzlich eingeladen, Eure eigenen derartigen Slogans in den Kommentaren beizusteuern.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie…

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie wenn man alle privaten Telefonate vom BKA mithören lässt, um genau in dem Moment ein Piepsen einzublenden, wenn einer ‘Arschloch’ sagt.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie wenn man einen See zubetoniert, nur weil dort Angeln verboten ist.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie wenn in jeder Küche ein Polizist steht, der einem jedesmal in den Arm fällt, sobald man das Brotmesser aus dem Schrank nimmt.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wenn das BKA zu faul ist, den ganzen Anzeigen nachzugehen und stattdessen die angezeigten Seiten einfach ausblendet.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie wenn Jugendliche gar nicht mehr in den Supermarkt reingelassen werden, nur weil dort auch alkoholische Getränke im Regal stehen, die sie nicht kaufen dürfen.

Internetsperren gegen illegale Webangebote ist wie eine Strassensperrung in Bottrop, weil man über diese Straße letztlich auch nach Nordkorea fahren könnte.

to be continued…

innere Zerissenheit

Die Zeitungsverlage machen sich Sorgen und sie machen uns Sorgen. Sie machen uns Sorgen, indem sie über uns schreiben und uns als Boten für die überbrachte Nachricht verantwortlich machen. Wie und worüber sie sich selbst Sorgen machen zeigt beispielsweise der in Verlagsfragen offen ausgetragene Konflikt zwischen dem Online- und dem Printbereich der Redaktion der ZEIT. Welcher dieser drei Artikel auch in der Printausgabe erschienen ist, läßt sich leicht nach wenigen Sätzen erkennen: [1],[2],[3]. Im Gespräch mit einzelnen Redakteuren wird der innerredaktionelle Konflikt auch nicht geleugnet, die Jüngeren finden sich im Online-Bereich wieder, die älteren im Printbereich und sind befremdet, dass erstere ab und an die Hand beißen, die sie doch bezahle. Die vierte Gewalt ist in eigener Sache befangen.

Dabei zeigt dieser Stellvertreterkrieg vor allem eines: dem Wandel der Kommunikationsmedien wird man sich nicht entgegenstellen können. Auch Sondergesetze wie sie von Herrn Burda zuletzt gefordert wurden, haben noch selten einen gesellschaftlichen Übergang zum Halten gebracht. Darüberhinaus verliert man rapide die Unterstützung der Autoren, wenn man wie die FAZ agiert.

Die Krise der Zeitungsverlage zeigt sehr deutlich, dass die von Musik- und Filmindustrie immer wieder gebetsmühlenartig vorgetragene Argumentation vom bösen Filesharing, das man nur beseitigen müsse, eben nichts anderes als ein Pfeifen im Walde der Informationsgesellschaft ist, mit dem man sich auch selbst gerne einreden möchte, dass es ein Zurück zum gestern gebe – zur Not mit einem Gesetz zur Bekämpfung der Zukunft in Kommunikationsnetzen (Zukunftserschwerungsgesetz).

Narrenparadies

Ich habe heute mit mehreren Zeitungsjournalisten ausführlich telefoniert. Einem (Zeitung, Frankfurt) habe ich erzählt, dass ich auf dem Weg zum Bäcker inwischen von drei verschiedenen Kameras gefilmt werde, leider konnte er darin nichts Negatives erkennen. Dies mag erklären, warum ich anschliessend beim Lesen des folgenden Textes umso mehr entzückt war:
Die Riesenwandkarte der Überwachung“ (Elisabeth Blum 13.08.2005) – unbedingt ganz lesen! Jetzt!

Der folgende Teil dieses Textes beleuchtet dabei ein interessantes Detail des Gesetzes über Internetsperren (#Zensursula):
„Terror in diesem Sinne sei gleichsam „das Gesetz, das nicht mehr übertreten werden“ kann. Wo Terror herrsche, sei eine Auseinandersetzung über Freiheit schon darum „so außerordentlich unergiebig“, weil seine Vertreter an menschlicher Freiheit, was das gleiche meine wie „Freiheit menschlichen Handelns“, nicht nur nicht interessiert seien, sondern sie für gefährlich hielten.“

Es reicht nämlich einfach nicht mehr, dass die verbotene Handlung verboten ist und verfolgt und bestraft werden kann, man will sie unbedingt technisch unmöglich machen. Ein Aspekt der technischen Durchsetzung von Recht, der abseits des Internets bisher(!) nur selten propagiert wurde, den wir aber in Zukunft sicher öfter antreffen werden.
Ein Aspekt der uns ganz im Sinne der Tyrannei des Guten die dem Menschen jederzeit innewohnende Entscheidungsfreiheit zwischen Gut und Böse fürsorglich abnehmen möchte, der damit letzlich Moral überflüssig macht.

kleines Piratenurheberrecht

Immer mehr Menschen interessieren sich für unsere Vorschläge zum Urheberrecht. Oft werden dabei leider falsche Informationen verbreitet, wir wollten ‘das Urheberrecht abschaffen’ oder gar ‘Eigentum abschaffen’.

Da die komplette Norm Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte leider selten auf Interesse stößt, will ich hier mal exemplarisch und unverbindlich 3 unserer Forderungen in Gesetzestextvorschläge giessen. Dies sind die erweiterte Privatkopie, die Fristverkürzung und die Rücknahme des gesonderten Schutzes von Kopierschutzmassnahmen.

Piratenfassungen:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.
(2) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.  zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.  zur eigenen Unterrichtung
4.  zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
c) wenn es sich um ein in digitaler Form vorliegendes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 4.
(5) Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen nicht zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Mit Ausnahme von in digitaler Form vorliegenden Werken dürfen sie auch nicht verbreitet werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt 10 Jahre nach Veröffentlichung des betreffenden Werkes. Bei unveröffentlichten Werken erlischt es mit dem Tod des Urhebers.

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

entfällt komplett


Viel Spaß beim Vergleichen mit den heute gültigen Fassungen!

völlig inakzeptabel

„Das Blockieren oder Filtern bestimmter Internet-Inhalte ist für die Europäische Union völlig inakzeptabel.“ Diese Worte hat EU-Medienkommissarin Viviane Reding der chinesischen Regierung ins Stammbuch geschrieben. Die von Peking geplante Einführung eines Internet-Filters ziele darauf ab, das Netz zu zensieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken, sagte Reding in Brüssel. China hat erklärt, der Filter richte sich gegen Seiten mit pornographischem Inhalt und diene dem Jugendschutz. Ab Juli muss die Software auf allen dort verkauften Computern installiert sein.

via netzpolitik von Deutschlandradio Kultur (thx)

Vielleicht sollten wir Frau von der Leyen mal eine Lehrstunde bei Frau Reding vermitteln…

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