kleines Piratenurheberrecht

Immer mehr Menschen interessieren sich für unsere Vorschläge zum Urheberrecht. Oft werden dabei leider falsche Informationen verbreitet, wir wollten ‚das Urheberrecht abschaffen‘ oder gar ‚Eigentum abschaffen‘.

Da die komplette Norm Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte leider selten auf Interesse stößt, will ich hier mal exemplarisch und unverbindlich 3 unserer Forderungen in Gesetzestextvorschläge giessen. Dies sind die erweiterte Privatkopie, die Fristverkürzung und die Rücknahme des gesonderten Schutzes von Kopierschutzmassnahmen.

Piratenfassungen:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.
(2) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und sie keinen gewerblichen Zwecken dient,
2.  zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.  zur eigenen Unterrichtung
4.  zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
c) wenn es sich um ein in digitaler Form vorliegendes Werk handelt.

Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich

1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch

1. zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl oder
2. für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist. Die Vervielfältigung eines Werkes, das für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmt ist, ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 4.
(5) Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen nicht zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Mit Ausnahme von in digitaler Form vorliegenden Werken dürfen sie auch nicht verbreitet werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

§ 64 Allgemeines

Das Urheberrecht erlischt 10 Jahre nach Veröffentlichung des betreffenden Werkes. Bei unveröffentlichten Werken erlischt es mit dem Tod des Urhebers.

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

entfällt komplett


Viel Spaß beim Vergleichen mit den heute gültigen Fassungen!

59 Antworten to “kleines Piratenurheberrecht”

  1. le D Says:

    IIRC hatten Boldrin/Levine den optimalen Schutzschnitt bei ~15 Jahren angesiedelt.

    Ich schaue das aber gerne nochmal nach. Anderer Punkt: es war mal kolportiert worden: verschiedene Schutzfristen für verschiedene Werksarten. Ist dsa noch eine Idee, die im Raum steht?

  2. Piratenkauz Says:

    Entscheidender ist meiner Meinung nach die Antwort auf die Frage nach der Künstlervergütung. In diesem Punkt sollte sich die Partei schnellstmöglich auf ein Lösungskonzept einigen, um dem politischen Gegner mehr als nur eine Forderung entgegenwerfen zu können. Ohne konkreten Vorschlag zur Vergütung bleibt dies der verletzlichste Punkt des Parteiprogramms.

    Ich habe mir dazu auch mal Gedanken gemacht: http://piratendenkstube.wordpress.com/2009/06/25/legalisierte-privatkopie-wie-konnte-man-die-schaffenden-verguten/

    • nanuk Says:

      Du schreibst dort etwas von ‚Anrecht auf Vergütung‘. Das gab es nicht und gibt es nicht und wir wollen sowas auch nicht einführen. „Copyright ist keine mystische Kraft, die Künstlern ein Einkommen generiert.“
      Wir wollen sinnvolle Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer es für Künstler möglich ist, ihre Werke erfolgreich zu vermarkten sofern sie das anstreben. Welchen Erfolg sie haben werden und welche Geschäftsmethode sie wählen, ist nicht Sache der Politik. Weder bei Opel noch bei Karstadt und auch nicht bei Urhebern.

  3. willibangen Says:

    leute, bei dem modell gehe ich als autor pleite. ihr vernichtet kunst. und nichts anderes.

    • nanuk Says:

      Wenn Du pleite gehst, liegt das sicher nicht an unseren Vorschlägen zum Urheberrecht. Lawrence Lessig beispielsweise mahnt eine Reform des Urheberrechts ja an, _um das Urheberrecht zu retten_.
      Die Digitalisierung bringt Probleme mit sich für uns alle, wir stellen uns diesen Problemen. Dies bedeutet nicht, dass wir diese verursachen würden. Werke in digitaler Form sind zunächst mal digital, darum kommt man nicht herum. Auch mit weiteren Urheberrechtsverschärfungen werden sie nicht wieder analog in ihrem Verhalten.

    • moah Says:

      >leute, bei dem modell gehe ich als autor pleite. ihr vernichtet
      >kunst. und nichts anderes.

      Lieber Willi,

      wenn Überwachung, Zensur und Massenbestrafungen (die einzigsten Mittel, um sog. „Urheberrechte“ im Internet durchzusetzen) von kopierenden Privatpersonen aus deiner Sicht das einzige Modell ist, womit du Geld verdienen kannst, dann _verdienst_ du, pleite zu gehen. Wenn dich freiwillig niemand unterstützen will, weil du so unsympathisch bist und dauernd nach Verboten schreist, such dir einfach nen anderen Job. Niemand zwingt dich, Autor zu sein. Dann hast du dein Geld und wir unsere Ruhe.

      Dein moah

      • das_glaub_ich_nicht Says:

        @moah genau die Äußerungen sind es, die zeigen wie sensibel ihr mit dem Thema umgeht und die eine sinnvolle Diskussion beenden, bevor sie entsteht.

        Eine Bezahlung auf Freiwilligkeit funktioniert genausowenig wie die freiwillige Selbstkontrolle im Lebensmittelbereich und die Einhaltung von Vorschriften in der StVO. Keiner hält sich dran, wenn es nicht Kontrollen und Sanktionen gibt – und (leider) je mehr Kontrollen, desto mehr halten sich dran. Soviel zur Freiwilligkeit!

      • stk Says:

        @das_glaub_ich_nicht: Das ist ja gerade das Dilemma. Auf der einen Seite haben Kuenstler meines Erachtens durchaus ein Anrecht darauf, von ihrer Arbeit auch leben koennen zu duerfen. Andererseits sind es gerade die ueberzogenen Kontrollen, DRM, Three-Strikes und wie sie alle heissen zu Ungunsten der breiten Masse, die letztendlich das Funktionieren des Internets bedrohen. Und nun muesste man abwaegen, was wichtiger ist…

      • jamasi Says:

        Da wir ja den Sozialstaat nicht abschaffen wollen, verhungern (auch) Künstler nicht, wenn sie kein Geld für ihre Arbeit erhalten. Das Bild des in seiner Existenz bedrohten Künstlers ist daher nur als übertriebene Panikmache anzusehen.

  4. Plagiarismus » Neues Urheberrecht von der Piratenpartei: Says:

    […] Jens Seipenbusch, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei hat deshalb drei der Forderungen seiner Partei mal als Gesetzestext formuliert und zur Diskussion gestellt. […]

  5. Xanathon Says:

    @willibangen:

    Mich würde mal interessieren, was Du an dem obigen Gesetzesvorschlag konkret inhaltlich durch Deine Anmerkung kritisierst?

    Meiner Ansicht nach ist es wichtig, die Urheber zu schützen und nicht den Rechteverwertern ihre Pfründe oder konkreter ihr Geschäftsmodell zu sichern. Es gab auch keine Gesetze zur Sicherung des Geschäftsmodells von Pferdekutschenbetreibern.

    Ich sehe ein Erlöschen des Urheberrechts nach nur zehn Jahren allerdings ebenfalls eher kritisch.

  6. ttttt Says:

    @willibangen Bullshit Alarm! Mit Aktualisierungen der Copyright Gesetze wird Kunst gefördert, nicht vernichtet! Künstler müssen Sampeln und Remixen, wir brauchen freien Zugang zu anderen digitalen Kulturgütern, wir müssen in der Lage sein, diese weiterzuentwickeln und zu bearbeiten!
    Ich bin mir aber sicher, mit Kunst meinst Du wohl eher die „Kunst des leichten Geldverdienens“ und nicht Kunst im kulturellen Sinne.

  7. Karan Says:

    Ich wiederhole, was ich schon vielerorts schrob: Ihr braucht dringend mehr Input von real existierenden Kulturschaffenden. NIEMAND wird einer solchen Fristverkürzung zustimmen. Sie hat mit der Wirklichkeit im Kulturgeschehen nichts zu tun.

    Habt Ihr außerdem schon mal darüber nachgedacht, was ein mit dem Tod erlöschendes Urheberrecht für die zurückbleibende Familie eines jung verstorbenen Künstlers bedeuten würde?

    Die aktuellen Geschehnisse (z. B. GEMA-Petition und die dadurch aufgerüttelte Musikszene) sind eine Riesenchance.
    Laßt das Urheberrecht in Ruhe, konzentriert Euch auf die Entwicklung alternativer Verwertungsrechte und deren faire und transparente Umsetzung, dann habt Ihr die Künstler auf Eurer Seite (und mich als Parteimitglied ;-))

    • nanuk Says:

      Es gibt sehr unterschiedliche Wirklichkeiten im Kulturgeschehen. Der städtische Orchestermusiker hat sicher nichts gegen eine Fristenverkürzung. Um diese Debatte wirklich zu führen, müssen wir die unterschiedlichsten Gruppen separat behandeln. Dies können wir hier in den Kommentaren nicht tun, aber an einem Ort mit mehr virtuellem Platz bin ich gerne bereit und würde mich über berufenen Input freuen.

    • stk Says:

      @Nanuk, genau dieser Dialog interessiert z.B. mich persoenlich sehr arg. Sind 10 Jahre Schutzdauer immer noch zu kurz? Oder anders gefragt, ist es tatsaechlich so, dass Kuenstler einen wesentlichen Teil ihres Einkommens aus Werken bestreiten, deren Veroeffentlichung mehr als zehn Jahre zurueck liegt?

      Den Passus, unveroeffentlichte Werke ab Tod des Autors gemeinfrei werden zu lassen, halte ich ebenfalls fuer ungluecklich – hier koennten ebenfalls wieder die zehn Jahre angesetzt werden.

      • Familie Tschiep Says:

        Durchaus kann man auch als Künstler von den Werken leben, die man vor ein paar Jahren geschaffen hat, beispielsweise bei One-Hit-Wundern.

        Du gehst davon aus, dass alle Werke eines Künstlers erfolgreich werden, aber dem ist nicht so. Meistens ist es so, dass man ein, zwei Erfolge hat, aber meistens überwiegt der Misserfolg.

        Und er überschätzt das Honorar. Nur dann, wenn man Superstar ist, ist man reich. Meistens reicht es nur fürs Überleben oder ein solides Leben.

    • Patrick Says:

      „Habt Ihr außerdem schon mal darüber nachgedacht, was ein mit dem Tod erlöschendes Urheberrecht für die zurückbleibende Familie eines jung verstorbenen Künstlers bedeuten würde?“

      Wie sieht es mit der Familie eines Maurers aus, wenn dieser jung stirbt?

      Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass auch Hinterbliebene versorgt werden wollen, aber warum sollte die Familie eines Autors besser gestellt sein als die eines Maurers?

  8. DerKarl Says:

    Sorry, aber ich kann willibangen nicht ernst nehmen. Ich habe nun wirklich schon viele Fragen, Vorschläge, Lob, Kritik etc. von wirklichen Künstlern gelesen. Die hatten alle was mitzuteilen. Der Beitrag von willibangen hingegen ist nur ein schnell hingeschmiertes „ihr seid böse“. Für mich nicht ernszunehmen. In meinen Augen fraglich, ob es sich hier wirklich um einen Autor handelt oder vielleicht einfach nur um jemanden, der mal eben Stimmungsmache betreiben will.

    willibangen kann ja gerne meine Zweifel aus dem Weg räumen, indem er mal konkreter wird. Würde mich sehr interessieren, wovon er da spricht, denn nachvollziehen kann ich seinen Beitrag nicht.

  9. Buster Says:

    Der Passus 53 (2) 4 d) soll dann wohl der Freikarte für alles im Internet sein.

    • Mong Says:

      nein wieso? Du darfst es ja nur für den sonstigen eigenen Gebrauch vervielfältigen.

      mal davon abgesehen… d?

  10. Buster Says:

    Ich will meinen Kommentar noch mal etwas ausfüllen. Jeder muss das Recht haben seine Werke (Filme, Software, Musik) zu schützen. Es bleibt dem Verbraucher überlassen ob er da mitspielt oder nicht. Keiner wird gezwungen DRM verseuchte Dateien zu kaufen.

    Wenn der vorgebrachte Vorschlag für ein neues Urheberrecht Gesetz wäre und jeder Bürger alle digital vorliegenden Werke für den Privaten Gebrauch (das schließt ja scheinbar auch das Verschenken an Freunde und Verwandte ein) kopieren darf, wird die Verwendung von DRM massiv steigen. Firmen wie Adobe, Oracle oder Microsoft werden sich genauso wenig damit zufrieden geben wie Filmstudios. Die wollen für ihre hohen Summen eine gewisse Kalkulationssicherheit haben. Die bekommen sie aber nicht mit den bisherigen Vorschlägen für eine Kulturflaterate. Als Folge wird man die eigenen Produkte noch mehr als bisher mit DRM vollstopfen. Der Wettlauf geht weiter.

    • nanuk Says:

      53 (2) 4 c) stellt sowas wie die Privatkopie im Internet dar, genau. Damit wäre Filesharing legal. Veröffentlichen dürfte ich diese Werke dennoch nicht, insofern ist ‚alles im Internet‘ eben mal wieder zu pauschal.

      Zu dem zweiten Punkt: das sehe ich anders. Vor der letzten Urheberrechtsnovelle gab es viel legales Filesharing und trotzdem wurde gekauft. DRM ist unabhängig davon keine Lösung.

      • Buster Says:

        Ich sehe DRM auch nicht als Lösung. Aber ich habe auch gesehen das viele User das illegale Tauschen in P2P Netzen aus Angst eingestellt haben und weil weil es immer mehr Angebote faire Angebote gab z.b. Musikstücke legal ohne DRM zu erwerben. Das ging Hand in Hand.

        Das ist für mich auch der Weg, den man einschlagen sollte. Die Macht der User nutzen um Anbietern klar zu machen das man Musik oder Filme will, die auf jedem Betriebssystem und jedem Abspielgerät laufen. Nicht illegales Kopieren legalisieren, sondern gezielt nur Angebote nutzen die fairen Gebrauch bieten.

    • Vash Says:

      DRM ist ja sowas wie eine Sperre des Vewendungszwecks. Du darfst mit dem erworbenen Gut nur noch das machen was der Vertreibe Dir erlaubt: Abspielen in einem Teil (!) der dazu vorgesehenen Abspielgeräte. Selbst wenn Du Deine Kopie auf Lebenszeit DRM-eingeschränkt nutzen darfst: Was passiert wenn Du Deine Lizenz verlierst oder der Datenträger kaputt geht. Dann wirst Du praktisch gezwungen das was Du verloren hast neu zu kaufen, wovor dich allerdings die Privatkopie schützen „könnte“.

      DRM bei Lebensmitteln würde etwa so aussehen: Du darfst Milch nur noch zum trinken verwenden. Willst Du Pudding kochen, dann darfst Du die Milch nicht dazu verwenden sondern musst entweder Milch kaufen die für die Weiterverarbeitung zu Pudding zugelassen ist oder den Pudding als Fertigprodukt. Ich glaube beide Fälle würden uns „nicht schmecken“.

  11. Mong Says:

    bitte bedenkt dass hier das derzeitige Urheberrecht lediglich um aktuelle Punkte erweitert wurde – also keine komplette „Neufassung“. Die vervielfältigung zum sonstigen Gebrauch war auch in der jetzigen Fassung legal.

    und was c angeht:

    bitte unbedingt mal lesen was „Privatkopie“ unter PRIVAT versteht. Denn dort ist Filesharing definitiv als „nicht legal“ geregelt.

    • Buster Says:

      Die Vervielfältigung ist im Moment aber nur dann legal, wenn das zu vervielfältigende Material aus legalen Quellen stammt. Dort wo ich als User davon ausgehen muss das die angebotenen Inhalte aus illegalen Quellen stammen, ist die Nuztung und Vervielfältigung illegal (oder zumindest in einer Grauzone).

  12. Nomis Says:

    DRM stirbt doch eh langsam aus. Die Rechteverwerter kommen doch von selber drauf, dass sie damit nichts reißen können. Immer mehr mp3 Anbieter im Internet verzichten auf DRM.

  13. Jan Says:

    DRM stirbt nur bei Musik! DVDs und BluRay sind weiterhin geschützt. Die würde ich aber gerne auf den PC ziehen und eine Filmdatenbank aufbauen ähnlich iTunes. Nur von Filmen, die ich erworben habe natürlich, aber selbst das ist ja leider illegal…

    10 Jahre bzw. 2 Jahre nachdem das Werk vergriffen ist finde ich ist zu kurz. 10 Jahre mag bei kurzlebigem (PC Spiele) ok sein, bei Filmen würde ich für 15-20 Jahre plädieren, Musik ähnlich. Bei vergriffenem denke ich an 5-10 Jahre. Gebt den Rechteinhabern die Chance für ne Neuauflage!

    Bis auf solche Details liest sich das doch ganz gut. Man muss halt bedenken, dass man die Rechte nur hat, wenn man das Werk erworben hat, also nix mit illegalem file sharing. Was da aber noch fehlt sind realistische Höchststrafen. Wer 10 Alben privat ins Netz stellt darf gern bestraft werden, aber finanziell Ruinieren sollte man dadurch niemanden.

  14. Andreas Says:

    Ich kaufe viel Musik allerdings nicht in jedenfall ohne Probehören, die 20 Sekunden Ausschnitte in bekannten Shops sind jedoch ein Witz. Bei Künstlern die ich noch nicht kenne, die aber ein Lied haben was mir gefällt höre ich die Alben entweder bei Freunden (so sie die haben) oder über Youtube etc.
    Gefällt mir die Musik kaufe ich sie natürlich, auch wenn ich die Möglichkeit habe die Stücke jederzeit zu beziehen oder weiter zu nutzen.
    Ich kaufe mehr Musik als „früher“ da ich über das Internet viel mehr Künstler finde, einige bieten ja die Möglichkeit viele Lieder probezuhören (in ganzer Länger) auf der Seite etc.
    Ich sehe eine Chance in den alternativen Zahlungsmodellen, natürlich sollen die Künstler für ihr schaffen entlohnt werden aber ich muss auch die Möglichkeit haben zu erfahren ob die Musik mir gefällt etc.
    Wie man bei der aktuellen Gema debatte sieht, ist es ja mit dem aktuellem System eben nicht sicher gestellt, dass die Leute genügend Kohle bekommen :-/
    In einem Buchladen, kann ich auch das Buch auf der Couch intensiv Probelesen, so ich das wünsche.

    Zum Urheberrecht 10 Jahre ist möglichweise wirklich etwas kurz, die 15 würde ich persönlich als angemessen erachten. Eine Reform des ganzen ist aber in jedenfall wünschenswert, da jeder künstlerische Impuls iwann durch den Wust an Papier ersticken wird und die Forschung gleich dazu, zumindest habe ich diese Sorge.

  15. Lorenz Says:

    Soweit ich weiß, beträgt die Frist bei vergriffenen Werken ohnehin zumindest teilweise schon 2 Jahre. Sobald ne Neuauflage draußen ist, darf dann vermutlich die Vorauflage auch wieder nicht vervielfältigt werden.

    Grundsätzlich ist eine verkürzung des Verwertungsrechts sicher nicht verkehrt, 10 Jahre sind sicher zu kurz. Würde da eher so Richtung 20-30 Jahre gehen.

    Gegen Privatkopien ist sicher auch nichts einzuwenden, ich meine, dass Software davon momentan weitgehend ausgenommen ist, das muss denke ich nicht sein. Auf der anderen Seite ist Privatkopie eben der private Gebrauch, d.h. für die eigene Nutzung (Auto, Büro, etc.) und die Kopie für Freunde, Familie. Soweit ich das beim Überfliegen einem Urheberrechtslehrbuch entnehmen konnte, ist Filesharing vor allem auch deswegen illegal, weil dieser Kreis gesprengt wird und ein deutlich größerer Personenkreis zugreifen kann. Das ist aber eben auch keine Privatkopie mehr.
    Aus meiner Sicht ist die beste Lösung, mit dieser Problematik umzugehen, zum einen die breite Masse der Downloader zu entkriminalisieren, indem eine Bagatellklausel eingeführt wird, die den gelegentlichen Download zum privaten Gebrauch straffrei macht. Für exzessive Downloads muss aber weiterhin etwas anderes gelten, denn grundsätzlich soll das Urheberrecht ja schon geschützt werden und man führte es ad absurdum, wenn jeder saugt bis der Arzt kommt.
    Auch das Anbieten sollte weiterhin strafbar sein. Hier empfiehlt sich aber genau wie bei umfangreicherem Downloadverhalten eine Deckelung des Streitwertes, der auferlegbaren Anwaltskosten des Klägers und der Schadensersatzansprüche, damit die Rechteinhaber zwar weiter die Möglichkeit haben, Leute zu verklagen, auch um andere abzuschrecken, sie aber auf der anderen Seite nicht wesentlich daran verdienen und vor allem niemand durch solche Urheberrechtsverletzungen in die völlige Überschuldung getrieben wird. Vielleicht sollte hier auch die Möglichkeit bestehen für Teile der Beträge ein paar Tage ins Gefängnis zu gehen, schließlich ist die Abschreckung das eigentliche Ziel der Urheber.
    Ich bin mir nicht sicher, ob eine Bagatellklausel fürs anbieten sinnvoll ist, ohne sie ist Filesharing aber jedenfalls komplett illegal.
    Eine weitere Idee wäre es, mit den Geldbußen aus den strafrechtlichen Verfahren einen Fonds für die Förderung von Werken mit für den nichtgewerblichen Bereich offenen Lizenzen zu finanzieren, der dann beispielsweise Kredite oder Investitionskapital für Musikaufnahmen zur Verfügung stellen könnte.

    Ich halte es auch durch die starke Durchdringung des deutschen Rechts mit EU-Recht und den Grundrechtlichen Schranken für problematisch, das Urheberrecht zu weit zu Ungunsten der Urheber zu ändern. Oberstes Ziel muss die entkriminalisierung des durchschnittlichen Internetusers sein. Ansonsten muss einfach ein Wandel in der Gesellschaft und in den Branchen her, der ist vor allem durch gute Beispiele im Bereich offene Lizenzen und innovative Vermaktungsstrategien zu bewältigen.

  16. steve Says:

    Ich denke man sollte das Ganze auch im Vergleich zum verwandten Themenfeld „Patente“ sehen:
    Dort kann ein Patent maximal 20 Jahre (+5 bei längeren Zulassungsverfahren, z. B. Medikamente) gelten, der Inhaber muss mit zunehmder Dauer immer höhere Gebühren zahlen.
    Ein Patent hat (normalerweise) hohe Anforderungen an Erfindungshöhe, Technizität etc.

    Nun sollte man sich mal fragen was schützenswerter ist:
    – Britney Spears: „Oops!… I Did It Again“ (Gemeinfrei 70 Jahre nach Tod des Künstlers)
    oder zum Beispiel die Erfindung des Otto-Motors. (Patent läuft 20 Jahre nach Erteilung ab.)

    Meiner Meinung nach ist eine Verkürzung des Urheberrechts dringend notwendig, um der illegalen Vervielfältigung Einhalt zu gebieten, deren „Blüten“ unsere Polizei und Gerichte lahmlegen.
    Wenn unsere Behörden nicht mit tausenden von Abmahnungen, Bußgeldverfahren und Gerichtsverhandlungen zugemüllt werden würden, würde die effektive Verfolgung von Kinderpornografie vielleicht auch mal greifen…

    Man stelle sich vor wie viele freie Ermittlungskapazitäten es gäbe, müsste sich unsere Polizei nicht damit rumschlagen, ob Schüler A jetzt rechtswidrig Schüler B eine gebrannte Musik-CD auf dem Pausenhof übergeben hat und ob die 2 anderen Rohlinge in der Tasche jetzt für ein Vorgehen in gewerblichem Ausmaße sprechen… (Ja, es gibt Lehrer, die für solch einen Mist Polizisten in die Schule zitieren…)

  17. steve Says:

    Außerdem ist das Verhalten der Medienindustrie unverschämt:
    Alle paar Jahre kommen die gelaufen und halten die Hand auf und wollen eine Verlängerung der Schutzfristen, Kriminalisierung von diesem und Verschärfung von jenem…

    Es ist meiner Meinung nicht Sache des Staates, das Geschäftsmodell der Unterhaltungsindistrie zu garantieren.

    Wir haben viele innovative Unternehmen in Deutschland, die alle drei oder vier Jahre sich selbst neu erfinden müssen um im geänderten Marktumfeld überleben zu können.
    Und ausgerechnet eine Industrie mit Milliardengewinnen schafft das angeblich nicht, sondern fordert vom Staat, dass dieser doch dafür sorgen möge, dass man überlebt, egal wie veraltet das eigene Geschäftsmodell ist?

  18. stk Says:

    Ich halte es nicht fuer sonderlich sinnvoll, ein reformiertes „Piratenurheberrecht“ als reine Ergaenzung bzw. Neuformulierung einzelner Paragraphen des UrhG zu entwickeln. Was ist mit dem Erschoepfungsgrundsatz?

  19. le D Says:

    [Wertfrei]Wo ist denn der Bezug zum Erschöpfungsgrundsatz?[/Wertfrei]

    • stk Says:

      Falls das auf mich gemuenzt war: Der Bezug fehlt, und das sehe ich als Problem.

      • le D Says:

        Guten Morgen stk,

        ja das war auf Deinen Beitrag bezogen. Kannst Du ein zwei Sätze zu Deinen Bedenken zusammenfassen?

      • stk Says:

        @le D, ein Problem der aktuellen Rechtslage ist — so habe ich mir das jedenfalls im April diesen Jahres erklaeren lassen — dass ich beispielsweise ein gekauftes Buch, eine CD oder Schallplatte beliebig weiterverkaufen oder verschenken darf. Ob das auch fuer digitale Musikstuecke oder auch Volumenlizenzen gilt, ist strittig, es gibt Beispielurteile in beide Richtungen. Im Endeffekt hiesse das, dass der Kunde, der ein Musikstueck, einen Film oder dergleichen bequemerweise als Download erwirbt, weniger Rechte hat als jemand, der sich dasselbe Stueck oder denselben Film auf CD oder DVD kauft.

  20. Freiheit brauch das Urheberrecht! - stefan.waidele.info Says:

    […] Update: Habe soeben gelernt, dass die Piratenpartei nicht für die Abschaffung des Urheberrechts ist… Trotzdem stimmt das hier gesagt grundsätzlich trotzdem 🙂 […]

  21. Internetsperren 29.06.2009: Artikel und Kommentare « Wir sind das Volk Says:

    […] a Pirate’s World: kleines Piratenurheberrecht […]

  22. Internetsperren 30.06.2009: Artikel und Kommentare « Wir sind das Volk Says:

    […] Kulturflatrate etc. Netzwertig.com: Kulturflatrate: Pro und Contra a Pirate’s World: kleines Piratenurheberrecht Der Tagesspiegel: Die Ideen der anderen Spreeblick: Die Freiheit des […]

  23. Francis Drake Says:

    Ahoi liebe Mitpiraten und Leser,

    das Urheberrecht in Europa bzw. Copyright in den USA ist dafür da um eine Balance zu schaffen zwischen Interessen des Schöpfendem und der Allgemeinheit. DRM etc. fallen unter Lizenzen, nochmal eine andere Geschichte.

    Das Problem der Kunstschaffenden sind nicht die Privatkopien sondern die Unmengen an Geld die die Verwertungsmaschinerie verschlingt. Ein Buchautor erhält selten 6% des Netto Verkaufspreises.

    Ich möchte erinnern an Courtney Love. Die Gute verkaufte ca. 1 Mio Platten, Universal Records erwirtschaftete damit ca 6,6 mio. Dollar. Ihre Band erhielt davon… ganz genau NULL Dollar.

    Zitat Love:
    »Was ist Piraterie? Piraterie ist das Stehlen der Arbeit eines Künstlers, ohne die Absicht, dafür zu bezahlen. Ich spreche nicht von napster-artigen Systemen. Ich spreche von Verträgen mit großen Plattenfirmen.«

    »Künstler zahlen 95 Prozent von dem, was sie verdienen an Gatekeeper, weil wir bislang auf Gatekeeper angewiesen waren, damit unsere Musik gehört wird. Sie haben nämlich ein System und wenn sie sich entscheiden, genügend Geld auszugeben – Geld, das ich ihnen dann schulde –,können sie abhängig von einer Menge willkürlicher Faktoren gelegentlich Dinge durch dieses System schleusen.«

    »Wir Künstler glauben gerne, dass wir eine Menge Geld verdienen können, wenn wir Erfolg haben. Aber es gibt Hunderte Geschichten von 60- und 70-jährigen Künstlern, die pleite sind, weil sie nie einen Pfennig für ihre Hits bekommen haben. Für einen Nachwuchskünstler ist es heute ein langer Weg zum echten Erfolg. Von den 32 000 Neuerscheinungen pro Jahr verkaufen nur 250 mehr als 10 000 Exemplare. Und weniger als 30 bekommen Platin […] Künstler, die der Industrie Milliarden von Dollar eingebracht haben, sterben arm und unversorgt. Und sie sind nicht etwa Darsteller oder sonstwie sekundär Beteiligte. Sie sind die rechtmäßigen Eigentümer, Urheber und ausübenden Künstler von Originalkompositionen. Das ist Piraterie.«

    »Da ich meine Musik im Grunde schon im alten System verschenkt habe, mache ich mir keine Sorgen über MP3-Dateien, Funktechnologien oder irgend welche anderen Bedrohungen meiner Copyrights. Alles, was
    meine Musik für mehr Menschen verfügbarer macht, ist großartig. […]
    Ich werde es Millionen von Menschen erlauben, meine Musik umsonst zu bekommen, wenn sie möchten, und wenn sie sie ihnen gefällt, werden sie hoffentlich so freundlich sein, ein Trinkgeld zu hinterlassen.«

    Nur mal so zu dem „dann gehen wir alle Pleite“ Geheule.

    Allerdings sollte UNBEDINGT an der Frist gearbeitet werden. Wir sind uns anscheinend alle einig, dass die Fristen kürzer und nicht länger werden müssen um die Interessen der Öffentlichkeit zu schützen.

    Da das Urheberrecht gedacht ist um einen Schaffensanreiz zu bieten ist es völlig unsinnig dieses Recht nach dem Tode weiterzuführen. Das Recht darf also auf gar keinen Fall vererbt werden. Welchen Anreiz neue Werke zu schaffen hat ein toter Künstler?

    Allerdings sehe ich Probleme in Werksartenunabhängiger Frist von 10 Jahren. Dies ist im Softwarebereich absolut in Ordnung, nicht jedoch was Musik, Kunstwerke etc. angeht. Hier ist unbedingt Diskussionsbedarf.

    Mein Vorschlag:
    – Schutzdauer verkürzen auf 20 Jahre
    – Spezielle Regelung: Schutzdauer für Software und wissenschaftliche Arbeiten 10 Jahre

    Ahja, meine 2 Cents zum Thema Filesharing und „Privat“: Die jetzigen populären Filesharing Plattformen sind alles andere als „privat“ sondern öffentlich und damit macht man sich dort ggf. auch strafbar. Anders sieht das aus bei geschlossenen Systemen. Diese sind privat und somit ist das Kopieren dort auch nicht strafbar. Beispiel: Dateitausch im Skype (auch Gruppenchat), IRC, dein privater passwortgeschützter FTP Server, etc.
    Torrent als Technologie ist ebenfalls kein Problem, wohl eher unsere „Freunde“ bei Piratebay, da sie tatsächlich ihre private Kopie einer breiten Öffentlichkeit zu Verfügung stellen. Diese Form von Filesharing ist meines Erachtens ein Auslaufmodell….

    Freue mich auf weitere Diskussionen hier!

    Hinweis: Zitate stammen aus http://freie-software.bpb.de/ Wo es übrigens ein 148-seitiges PDF zum Thema als kostenlosen Download gibt. Lesetipp!

    • Familie Tschiep Says:

      at Francis
      Beim Buch kostet der Druck, der Verleger hat auch seine Unkosten, muss auch Flops refinanzierieren, dann gibt es die Steuer. Und am meisten greift der Handel ab, der 50 % der Gewinne für ein Exemplar bekommt.

  24. Karan Says:

    @Francis: Ein grundsätzliches Problem würde entstehen, wenn die „Spendenbasis“ zum alleinigen Ausgleichsmodus zwischen Künstler und Konsument wird.
    Es kann nämlich nicht angehen, daß Kunst um Almosen heischen muß. Spätestens seit der Aufklärung hat sich sich, auch inhaltlich, von dieser Art von Subordination gelöst – eine Rückkehr zu solch einem Kunstbegriff wäre ein Rückschritt, der sich auch auf Gehalt und Inhalt auswirken würde – mit verheerenden Folgen.

    Dankbar bin ich um Deine Unterscheidung zwischen Urheber- und Verwertungsrechten (das wird ja immer noch gerne verwechselt, leider).
    Mit vernünftigen Verwertungsrechten und einer (dadurch überhaupt erst wieder erreichten!) Nutzbarkeit der Urheberrechte können bestimmt für alle Seiten, Urheber wie Nutzer, Verbesserungen gegenüber der undurchsichtigen und für beide Seiten unfairen gegenwärtigen Situation erreicht werden.

    Was indessen die Dauer des Urheberrechtsschutzes angeht, so sollten doch realistischere Überlegungen angestellt werden. Vererbbarkeit von Rechten ist nämlich nicht grundsätzlich schlecht – es kommt immer auf Dauer und Umfang an.
    Eine Partei hat hier auch eine soziale Verantwortung, was bedeutet, auch Fälle durchzudenken und zu berücksichtigen, die im eigenen Lebenshorizont nicht vorkommen, hier z. B. die Überlegung, daß auch KünstlerInnen jung sterben und Familien zurücklassen, die mit der von Dir propagierten Regelung dann vor dem Nichts stünden…

    Die Krux ist doch, wie Du richtig schriebst, daß die Verwerter jeglichen Gewinn abschöpfen und den Kulturschaffenden nix bleibt.

    Auch Verwertungsgesellschaften sind ja nicht per se schlecht – sie bündeln Kräfte, die auf sich allein gestellt viel uneffektiver agieren könnten. Nur sind die Dinge, wie der Fall der GEMA belegt, mittlerweile häufig vollkommen aus dem Ruder gelaufen.
    Eine radikale Reform und Verschlankung (bei irreparabler Versteinerung: Neugründung) sowie die Transparenz und Vereinfachung der Vorgänge könnten hier Abhilfe schaffen.

    • Francis Drake Says:

      Hi Karan,

      danke für Deine Antwort (kenne übrigens Deine Blogbeiträge zum Thema 🙂

      Thema Erbe: Habe ich auch noch einmal drüber nachgedacht. Dabei ist mir eben falls aufgefallen, dass es nicht ganz gerecht wäre so wie ich es vorgeschlagen habe. Besser wäre wohl die Schutzfrist im Todesfall weiterzuführen bis zu ihrem Ablauf und in diesem Fall die Rechte tatsächlich zu vererben. Würde also ein Künstler 5 Jahre nach Veröffentlichung versterben, blieben 15 Jahre für seine Erben.

      hier z. B. die Überlegung, daß auch KünstlerInnen jung sterben und Familien zurücklassen, die mit der von Dir propagierten Regelung dann vor dem Nichts stünden…

      Was allerdings bei jedem anderen Beruf auch nicht anders ist. Warum sollten Künstler da einen Vorteil geniessen?

      Ein grundsätzliches Problem würde entstehen, wenn die “Spendenbasis” zum alleinigen Ausgleichsmodus zwischen Künstler und Konsument wird.
      Es kann nämlich nicht angehen, daß Kunst um Almosen heischen muß. Spätestens seit der Aufklärung hat sich sich, auch inhaltlich, von dieser Art von Subordination gelöst – eine Rückkehr zu solch einem Kunstbegriff wäre ein Rückschritt, der sich auch auf Gehalt und Inhalt auswirken würde – mit verheerenden Folgen.

      Sehe das Szenario zwar nicht so, denn nach diesem Prinzip wird an verschiedenen Stellen bereits erfolgreich gearbeitet, aber es ist nicht unwichtig darauf hinzuweisen, dass es überhaupt nicht um ein reines Spenden Modell geht.

      Es bieten sich Dir als z.B. Musiker diverse Wertschöpfungsmöglicheiten:

      CD und DVD Verkäufe
      Konzerte & Auftritte
      Merchandising
      kommerzielle MP3s (z.B. via http://www.potatosystem.com/)
      Verkauf von Nutzungsrechten zu kommerzieller Nutzung in anderen Werken
      etc.

      Wichtig ist meines Erachtens, dass in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür entsteht (bzw. dieses noch viel mehr gefördert wird), dass Künstler auf eine Bezahlung angewiesen sind. Viele Fans haben dieses Bewusstsein bereits, vor allem bei „kleineren“ Artists.

      GEMA:
      Das Problem an der jetzigen GEMA ist doch vor allem, dass der Nutzen für junge und eher unbekanntere Künstler nicht nur gen Null, sondern in den negativen Bereich geht. Das System verteilt gezielt von unten nach oben, Nutzniesser sind wieder die 5 (oder sind es nur noch 3) Mega Oligopolisten. Und ich bin sehr kritisch gegenüber zentralistischen Regelungsversuchen mit aufgeblähtem Apparat. Daher bin ich auch bisher nicht überzeugt von einer Kulturflatrate. Das System unterdrückt zur Zeit die Veröffentlichung von kleinen Auflagen, die Herausgabe von einzelnen Werken zu Promotionzwecken etc. Kontraproduktiv und ausbeuterisch – weg damit!

      Noch mal zur Schutzdauer:
      Eine Schutzdauer von 20 Jahren für Deine Werke hältst Du für nicht ausreichend? Oder bezog sich die Kritik vor allem auf die Erfolge?

  25. links for 2009-06-30 | The Cynxpire Says:

    […] kleines Piratenurheberrecht « a Pirate’s World (tags: Urheberrecht piraten) […]

  26. GPSchnyder Says:

    Das Problem mit Kopierschutzen aller art ist doch folgendes. Der User der eine CD kauft kann diese nicht, ohne einen Kopierschutz zu umgehen, auf seinen MP3 Player packen.

    Der User der die Musik „illegal“ runter läd hat diese Probleme nicht. Das selbe bei der DVD. Ich schalte die DVD an und sehe erst mal einen 30-90 Sekunden SPot das Raupkopieren verboten ist usw. Natürlich nicht überspringbar. Dann , nachdem ich im Menue de Film gestartet habe ggf. noch mal, jedoch nicht so lange. Die runter geladene version kann ich mir ohne all das ansehen.

    Ich als Kunstschaffender hätte was dagegen wenn die Leute die mich unterstützen, also mein Werk kaufen, in der Handhabung eingeschränkt werden, wärend die Leute die meine WErke hören/sehen und vielleicht mal kaufen diese Probleme nicht haben.

    Solange die Industrie sich auf den „Dieb“ konzentriert und nicht auf die Kunden achtet werden diese imho immer weiter ins Internet abwandern wo sie freie alternativen bekommen.

    Das Problem mit der Künstlerbeahlung kann überigens mit einem Einheitsgrundgehalt behoben werden.

  27. Patrick (magicalfruit) Says:

    „§ 64 Allgemeines
    Das Urheberrecht erlischt 10 Jahre nach Veröffentlichung des betreffenden Werkes. Bei unveröffentlichten Werken erlischt es mit dem Tod des Urhebers.“

    Warum soll 10 Jahre nach der Veröffentlichung das Urheberrecht enden? Das hieße auch der ideelle Schutz und Folgerechte, jegliche kommerzielle Verwertung wäre ohne Zustimmung und Vergütung des Urhebers möglich. Das kann doch nicht gewollt sein? Oder habe ich da was falsch verstanden? 😉

  28. Thygrrr Says:

    Viele DJs haben KEINE CHANCE, die ganzen Nutzungsabgaben, Verwertungsrechte, etc. abzuführen. (Beispiel: allein die GEMA – und die GVL will oft mehr – wollte bei der Veranstaltung eines Kollegen 700 Euro für 100 Teilnehmer).

    Daher mixen und spielen viele DJs „schwarz“, sprich – da werden keine der Verwertergesellschaften und so ausbezahlt.

    Insbesondere bei kleinen, nichtkommerziellen oder nur teilweise öffentlichen Anlässen ist sowas eigentlich der Regelfall. Es wäre, vor allem wegen der üblichen Mixe, die ja teils „abgeleitete Werke“, teils „öffentliche Wiedergabe“ sind, wäre der Bürokratische aufwand, alle Rechtehalter zu entschädigen, gigantisch.

    Ironischer Fakt am Rande, wenn ein Künstler selbst in der GEMA ist, muss er für aufführen seiner eigenen Werke GEMA-gebühren abführen (auch wenn er von der Aufführung selbst keine Einnahmen hat).

  29. Thygrrr Says:

    @Patrick: Doch, das ist so gewollt und macht auch sinn. (Quasi-) Ewiger Schutz ist eine Hürde, kein Anreiz für kreativität.

    Ausserdem sind 10 jahre wirklich reichlich heutzutage; in der Zeit erlebt man 5 neue Technikgenerationen und in 10 Jahren entsteht 30x soviel Information/Kunst/Wissen, wie am Verröffentlichungstag von der Menschheit GESAMTEN GESCHICHTE existiert hat (exponentielle Entwicklung).

    Längere Schutzzeiträume verfehlen das Thema. Persönlich wäre ich für maximal 2 Jahre (die logarithmisch nach unten korrigiert werden), nach der Zeit ist die Signifikanz eines jeden Werkes auf die Gesamtinformationsmenge in der Gesellschaft um 50%-75% reduziert.

  30. musikdieb.de » Urheberrechtsposition der Piratenpartei Says:

    […] abkaufen. Eine Loslösung von der Lebensspanne des Urhebers (wie teilweise in der Piratenpartei gefordert) halte ich für falsch, da die Bindung an den Urheber eine Errungenschaft des europäischen […]

  31. redwolf2222 Says:

    Zu den 10 Jahren sind zuviel: Das bedeutet doch nicht, dass der Künstler seine Werke nach 10 Jahren nicht mehr verkaufen darf.

    • Stefan Says:

      Gar nicht wahr. Natürlich darf er sie weiterhin verkaufen. Allerdings dürften auch andere Künstler sein Werk verwenden (Remixe, Mixe, ohne Lizenzkosten) oder die Musik in BestOf oÄ verkauft werden und, falls es sowas wie GEma oder so noch gäbe, hätte er durch diese Lieder keinen Anspruch mehr auf Gema.

      Ich persönlich halte 10 Jahre auch für etwas kurz, aber 15-25 Jahre halte ich persönlich für tragbar von beiden Seiten

  32. Links zum Thema Urheberrecht – campino2k - das Blog von Christian Jung über Design, Web, digitales Leben, Linux, Open Source, Fotografie und den Rest des Lebens Says:

    […] kleines Piratenurheberrecht (Jens Seipenbusch) “Da die komplette Norm Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte leider selten auf Interesse stößt, will ich hier mal exemplarisch und unverbindlich 3 unserer Forderungen in Gesetzestextvorschläge giessen. Dies sind die erweiterte Privatkopie, die Fristverkürzung und die Rücknahme des gesonderten Schutzes von Kopierschutzmassnahmen.” […]


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